Gasanlagenprüfung (GAP) und (GSP)

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft.

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt.

Teilnehmer

Kfz-Gesellen, Kfz-Meister

Lehrgangsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technik der Gasanlagen
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Dokumentation und Qualitätssicherung

Abschluss

Schriftliche Abschlussprüfung, ZDK-Teilnahmebescheinigung

Lehrgangsleiter

Eric Mertens, Kfz-Technikermeister, Kfz-Sachverständigenbüro Eric Mertens